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   BGH, 28.05.1980 - III ZR 176/78   

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https://dejure.org/1980,4931
BGH, 28.05.1980 - III ZR 176/78 (https://dejure.org/1980,4931)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1980 - III ZR 176/78 (https://dejure.org/1980,4931)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1980 - III ZR 176/78 (https://dejure.org/1980,4931)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Benutzungsvorgang innerhalb des öffentlichen Netzes als Fernmeldeanlage - Erhebung einer Ausgleichsgebühr für Regelnebenanschlussleitungen mit Endpunkten auf verschiedenen, nicht benachbarten Grundstücken - Erhebung von Gebühren für den Sprechverkehr innerhalb der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 1005
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Auszug aus BGH, 28.05.1980 - III ZR 176/78
    Zum "Fernmeldewesen" im Sinne dieser Vorschrift gehören jedenfalls die "Fernmeldeanlagen" im Sinne des § 1 FAG (BVerfGE 46, 120, 139).

    Das erscheint um so eher möglich, als der Gesetzgeber das Gesetz über die Fernmeldeanlagen für neue Entwicklungen bewußt offengehalten hat (vgl. BVerfGE 46, 120, 143).

  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus BGH, 28.05.1980 - III ZR 176/78
    Diese Ermächtigung genügt den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 28, 66, 84 ff).

    Die Rechtsbeziehungen der Klägerin zur Beklagten beruhen auf einem von ihr freiwillig eingegangenen öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnis, das sie unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist jederzeit lösen könnte (vgl. BVerfGE 28, 66, 87).

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus BGH, 28.05.1980 - III ZR 176/78
    Soweit die Beklagte Benutzungsgebühren auch für die Inanspruchnahme nur des internen Nebenstellennetzes, d.h. für den Sprechverkehr ausschließlich innerhalb der Verwaltung der Klägerin beansprucht, fehlt es möglicherweise schon im Sinne des Äquivalenzprinzips (vgl. BVerfGE 20, 257, 270; BVerwGE 12, 162, 166) an einer "Leistung" der Beklagten, die es rechtfertigen könnte, Gespräche zwischen diesen Teilnehmern wie solche zwischen Hauptanschlußteilnehmern zu behandeln.
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BGH, 28.05.1980 - III ZR 176/78
    Soweit die Beklagte Benutzungsgebühren auch für die Inanspruchnahme nur des internen Nebenstellennetzes, d.h. für den Sprechverkehr ausschließlich innerhalb der Verwaltung der Klägerin beansprucht, fehlt es möglicherweise schon im Sinne des Äquivalenzprinzips (vgl. BVerfGE 20, 257, 270; BVerwGE 12, 162, 166) an einer "Leistung" der Beklagten, die es rechtfertigen könnte, Gespräche zwischen diesen Teilnehmern wie solche zwischen Hauptanschlußteilnehmern zu behandeln.
  • GemSOGB, 15.03.1971 - GmS-OGB 1/70

    Rechtswegzuständigkeit bei einer Feststellungsklage über einer Nichtverpflichtung

    Auszug aus BGH, 28.05.1980 - III ZR 176/78
    Die Befugnis des Senats, über Grund und Höhe der streitigen Fernmeldegebühren zu entscheiden, ergibt sich aus § 9 Abs. 1 Satz 2 FAG (Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes in BGHZ 56, 395 [BGH 15.03.1971 - GmG-OBG - 1/70]).
  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 143/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1980 - III ZR 176/78
    Nr. 2 FGV bedarf es nicht der Prüfung, ob die Beklagte gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 FAG befugt wäre, für den von ihr genehmigten Anschluß weiterer Teilnehmer an die Nebenstellenanlage der Klägerin im Einzelfall eine "Verleihungsgebühr" zu erheben (vgl. BGH Urteil vom 30. November 1959 - III ZR 143/58 = LM Nr. 1 FernmeldeanlagenG Bl. 5, 6; Aubert a.a.O. S. 132 f; Klingler/Mahler, Jahrb. des el. Fernmeldewesens 1975, 419 f, 439 b; ablehnend Kimminich, Fernmeldemonopol und Rechtsstaatlichkeit, in: DÖV 1976, 649, 651 unter Hinweis auf BVerfGE 12, 239, 249).
  • BGH, 25.11.1982 - III ZR 86/81
    Zur Zulässigkeit der Erhebung von Ausgleichsgebühren für Telefongespräche, die innerhalb der von einer Gemeindebehörde eingerichteten Nebenstellenanlage im Ortsnetz der Hauptstelle geführt werden (im Anschluß an das Senatsurteil vom 28. Mai 1980 - III ZR 176/78).

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 28. Mai 1980 (III ZR 176/78 = ArchPF 1980, 355) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

  • BGH, 19.06.1986 - III ZR 177/84

    Einführung eines Funkkanalzuschlags für Autotelefone

    c) Eine Unvereinbarkeit mit Artikel 14 GG wird von der Revision nicht geltend gemacht und kommt auch offenkundig nicht in Betracht (BVerfGE 28, 66, 87; Senatsurteil vom 28. Mai 1980 - III ZR 176/78 = LM PostVerwG Nr. 1 = ArchPF 1980, 355, 358).
  • BGH, 08.11.1984 - III ZR 91/83

    Erhebung von Ausgleichsgebühren für innerhalb einer Nebenstellenanlage geführter

    Zwar sind die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 FAG und in der Verleihung vom 30. April 1928 gewährten Ausnahmen vom (Einzel-)Genehmigungszwang den begünstigten Körperschaften um ihrer Öffentlichen Stellung willen, also im öffentlichen Interesse, eingeräumt; ihnen sollten die Errichtung und der Betrieb von Fernmeldeanlagen zu dienstlichen Zwecken gestattet werden (Senatsurteile vom 11. Dezember 1980 a.a.O. und vom 28. Mai 1980 - III ZR 176/78 = LM PostVerwG Nr. 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.12.1980 - III ZR 130/79

    Gemeindeverbände - Kommunale Zweckverbände - Behörde

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. Mai 1980 (III ZR 176/78) - zur Veröffentlichung vorgesehen - im Anschluß an Neugebauer aaO § 3 FAG Anm. 1 IV und Wiltz, Telegraphengesetz, 1908, § 3 Erl.
  • BGH, 11.12.1980 - III ZR 150/79

    Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten bei Streitigkeiten bzgl.

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. Mai 1980 (III ZR 176/78) - zur Veröffentlichung vorgesehen - im Anschluß an Neugebauer a.a.O. § 3 FAG Anm. 1 IV und Wiltz, Telegraphengesetz, 1908, § 3 Erl.
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